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Behandlungskosten

Bei den Kosten für die jeweiligen Behandlungen richte ich mich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Dieses ist jedoch veraltet, so dass Honorare diverser Leistungen von Heilpraktikern auf die allgemeine Preisentwicklung angeglichen werden. Das GebüH bietet allerdings eine Orientierungshilfe und einen Rahmen für meine Kostenrechnung. In der Regel werden Heilpraktikerbehandlungen in bar beglichen oder in Rechnung gestellt.

Die gesetzlichen Krankenkasse übernehmen die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung in der Regel nicht. Es gibt jedoch Versicherungsunternehmen, die Zusatzversicherungen für alternative Heilmethoden anbieten.

Die privaten Krankenversicherungen übernehmen i.d.R. die Heilpraktikerkosten. Beamte sind hinsichtlich der Behandlungskosten meist beihilfeberechtigt und bekommen die Behandlung ebenfalls erstattet.

Letztendlich gibt es jetzt auch schon günstige Zusatzversicherungen, welche die Kosten übernehmen.

Als grobe Orientierung kann ich hier den Kostenrahmen von 15,00 € bis 60,00 € für eine Behandlung nennen.

Bei erforderlicher ausführlicher Erstanamnese berechne ich 90,00 €. Dafür ist ein Zeitrahmen von 1,5-2 Stunden notwendig.

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